Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
seit dem 03. April 2022 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung.
Hier wurde festgelet, dass in Arztpraxen weiterhin Masken zum Schutz vor Corona vorgeschrieben sind.
Was Sie bei einem Praxisbesuch bitte beachten sollten:
- es sind die Abstandsregeln einzuhalten
- ein Mundschutz ist während des Aufenthalts zu tragen
- die Terminvereinbarung sollte bitte telefonisch erfolgen
- im Krankheitsfall sagen sie bitte den Termin rechtzeitig ab
Mit den besten Grüßen
Ihr Praxis-Team